AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. 1. Angebote und Preise
    1. 1.1.

      Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

    2. 1.2.

      In den Preisen für Fluoreszenzleuchten sind induktive Vorschaltgeräte mit Glimmstarter eingeschlossen. Ausnahmen sind entsprechend vermerkt. In den Preisen für Leuchten mit anderen Entladungslampen sind die Drosseln, jedoch keine Kondensatoren, Sperrdrosseln und auch keine Lampen und Zündgeräte eingeschlossen. Generell verstehen sich die Katalogpreise ohne Lichtquellen, alle Ausnahmen sind entsprechend vermerkt.

    3. 1.3.

      Unsere Preise verstehen sich netto in CHF ohne Mehrwertsteuer. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Listenpreise. Diese können jederzeit, ohne vorherige Mitteilung, geändert werden.

    4. 1.4.

      An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemen und Kostenvoranschlägen behält sich MIKATRON AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von MIKATRON AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie uns zurückzugeben.

    5. 1.5.

      Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.

    6. 1.6.

      Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für den Lieferanten nur soweit verbindlich, als diese von ihm schriftlich anerkannt wurden.

  2. 2. Anlieferung
    1. 2.1.

      MIKATRON AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Waren in Teilsendungen auszuliefern.

    2. 2.2.

      Im Inland liefern wir ab CHF 1000.-- franko Domizil, inklusive Verpackung.

    3. 2.3.

      Bahnsendungen: Die Lieferungen erfolgen per Cargo Domizil franko Talstation, Mehrkosten für Cargo Rapid werden verrechnet.

    4. 2.4.

      LKW-Sendungen: LKW-Lieferungen erfolgen franko Domizil oder franko Montagestelle des Bestellers, wenn die Ware in Wahl von MIKATRON AG in einem Sammeltransport spediert werden kann. Dagegen werden LKW-Lieferungen verrechnet, wenn die bestellte Ware einzeln und separat geliefert werden muss. Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

    5. 2.5.

      Für jede andere Versandart werden die effektiven Transportkosten voll verrechnet (Bote, Post, Luftfracht).

    6. 2.6.

      Lieferungen von Kandelabern und Profilen erfolgen unfrankiert.

    7. 2.7.

      Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

    8. 2.8.

      Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

  3. 3. Verpackung
    1. 3.1.

      Einwegkartons werden verrechnet.

    2. 3.2.

      Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll fakturiert.

    3. 3.3.

      Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

  4. 4. Bestellungen
    1. 4.1.

      Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Kunde diese Lieferbedingungen.

    2. 4.2.

      Hat der Kunde eine Bestellung aufgegeben und MIKATRON AG sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

    3. 4.3.

      Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.

  5. 5. Lieferfristen
    1. 5.1.

      Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

  6. 6. Mustersendungen
    1. 6.1.

      Ausnahmsweise werden Standartmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt, innert dieser Zeit nicht retournietes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.).

    2. 6.2.

      Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt oder beschafft werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.

    3. 6.3.

      Leuchtmittel werden nicht zurückgenommen.

  7. 7. Mass- und Konstruktionsänderungen
    1. 7.1.

      Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.

  8. 8. Rücksendungen
    1. 8.1.

      Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen; die Rücksendungen haben franko Domizil des Lieferanten zu erfolgen. Es werden nur originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen. Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Bei retournierter Ware mit einem Nettowert von weniger als CHF 100.-- kommt ein fixer Abzug von CHF 20.-- zur Anwendung. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial oder Originalverpackung werden verrechnet. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standartmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

  9. 9. Reklamationen
    1. 9.1.

      Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

  10. 10. Garantie
    1. 10.1.

      Die Garantie für Leuchten und Apparate ohne Leuchtmittel und Starter beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens MIKATRON AG zurückzuführen sind.

    2. 10.2.

      Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.

    3. 10.3.

      Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.

    4. 10.4.

      Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Ma¬terial vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

    5. 10.5.

      Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material der Firma MIKATRON AG verpackt franko zugestellt wird.

  11. 11. Zahlungsbedingungen
    1. 11.1.

      Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.

    2. 11.2.

      Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

    3. 11.3.

      An unbekannte Abnehmer erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung.

  12. 12. Eigentumsvorbehalt
    1. 12.1.

      Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der MIKATRON AG.

  13. 13. Nebenabreden
    1. 13.1.

      Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

  14. 14. Obligationenrecht
    1. 14.1.

      Soweit diese Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmun¬gen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

  15. 15. Submissionen
    1. 15.1.

      Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

  16. 16. Vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG)
    1. 16.1.

      Die Verordnung über die Rücknahme, die Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) wurde um die Gerätekategorien Leuchtmittel und Leuchten ergänzt. Aus diesem Grund erheben Hersteller und Importeure von Leuchtmitteln und Leuchten ab 1.8.2005 einen Entsorgungsbeitrag zur Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte. Der vorgezogene Entsorgungsbeitrag (VEB) wird in der Folge als vRG als eingebürgerter Begriff bezeichnet. Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich respektive unter www.slrs.ch einzusehen.

  17. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. 17.1.

      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz des Lieferanten.

* zzgl. Versandkosten